Schuldrecht BT: Unwirksame Bankanweisung

Опубликовано: 02 Май 2025
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Führt eine Bank (Zahlungsdienstleister) eine Zahlung ohne Autorisierung des Kontoinhabers (Zahler) im Deckungsverhältnis durch, darf sie dessen Konto nicht belasten. Auch ein Bereicherungsausgleich beim Kontoinhaber kommt bei fehlender Autorisierung nicht in Betracht. § 675u BGB wirkt wie eine Kondiktionssperre. Die Bank muss beim Zahlungsempfänger im Wege der Eingriffskondiktion vorgehen. Der Empfänger kann sich nicht auf eine vorrangige Leistung im Valutaverhältnis berufen, da die nicht autorisierte Zahlung nicht als Leistung zugerechnet wird (Subsidiaritätsgrundsatz). Der redliche Empfänger wird aber über § 818 Abs. 3 BGB geschützt.

Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.

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