Die Vertragsinhaltsfreiheit lässt viele Vertragsarten zu: typische benannte Verträge, verkehrstypische unbenannte Verträge, atypische Verträge und typengemischte Verträge. Abzugrenzen sind diese auch von verbundenen Verträgen. Die Behandlung von typengemischten Verträgen ist streitig (Absorptionstheorie; Kombinationstheorie und Theorie der analogen Rechtsanwendung)...
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
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